Stand: 10. August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den allgemeinen Rahmen für Projekte mit Nazmtec. Ein individuelles Angebot, eine Leistungsbeschreibung oder ein Projektvertrag geht diesen AGB bei Widersprüchen vor.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge zwischen Saif Aldeen Alkhateeb, handelnd unter Nazmtec (nachfolgend „Nazmtec“), und Kunden über Softwareentwicklung, Websites, digitale Plattformen, Automatisierung, Beratung, Wartung und verwandte IT-Leistungen. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Nazmtec ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Angebot und Vertragsschluss
Angebote sind, sofern nicht anders bezeichnet, 30 Kalendertage gültig. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform, Unterzeichnung eines Projektvertrags oder den einvernehmlichen Beginn der Leistung zustande. Leistungsumfang, Ergebnisse, Zeitplan, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
3. Leistungserbringung und Änderungen
Nazmtec erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem anerkannten Stand der Technik und mit der im Projekt üblichen fachlichen Sorgfalt. Technische Einzelheiten dürfen angepasst werden, wenn dadurch die vereinbarte Funktion und Zumutbarkeit nicht beeinträchtigt werden. Änderungen oder zusätzliche Wünsche werden vor Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Termin und Vergütung abgestimmt. Bis zur Einigung gilt der bisher vereinbarte Umfang.
4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig erforderliche Inhalte, Zugänge, Ansprechpartner, Entscheidungen und Testdaten bereit und sichert zu, dass bereitgestellte Materialien rechtmäßig genutzt werden dürfen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, können Termine verschieben und werden nach vorherigem Hinweis zusätzlich vergütet.
5. Termine und höhere Gewalt
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Abhängigkeiten von Mitwirkung, Freigaben und Drittanbietern werden bei der Planung berücksichtigt. Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei – etwa Ausfälle von Infrastruktur, Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen oder Naturereignisse – verlängern betroffene Fristen angemessen.
6. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Festpreise gelten nur für den dort beschriebenen Umfang; zusätzliche Leistungen werden nach Vereinbarung vergütet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer wird ausgewiesen, soweit sie anfällt. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte.
7. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Leistung werkvertraglichen Charakter hat, stellt Nazmtec sie nach Fertigstellung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft die vereinbarten Kriterien ohne unangemessene Verzögerung und beschreibt wesentliche Mängel nachvollziehbar. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 640 BGB.
8. Nutzungsrechte und Drittkomponenten
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot beschriebenen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Fehlt eine besondere Regelung, erhält er ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Recht zur Nutzung für den vereinbarten Geschäftszweck. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Know-how und wiederverwendbare Komponenten von Nazmtec verbleiben bei Nazmtec. Für Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
9. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Kunde stellt Nazmtec von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Marken, Daten oder Materialien beruhen, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Nazmtec informiert den Kunden unverzüglich über entsprechende Ansprüche und stimmt die Rechtsverteidigung angemessen mit ihm ab.
10. Mängelrechte
Nazmtec beseitigt reproduzierbare Mängel, die von der vereinbarten Beschaffenheit wesentlich abweichen, innerhalb angemessener Frist. Der Kunde unterstützt die Fehleranalyse mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Kein Mangel liegt insbesondere bei nicht vereinbarten Funktionen, ungeeigneter kundenseitiger Umgebung, Änderungen durch Dritte oder Bedienung entgegen der Dokumentation vor. Die gesetzlichen Rechte bleiben im Übrigen unberührt.
11. Haftung
Nazmtec haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Kunde sorgt für angemessene, aktuelle Datensicherungen; bei Datenverlust ist die Haftung im zulässigen Umfang auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich erkennbare geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Soweit Nazmtec personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO.
13. Unterauftragnehmer
Nazmtec darf qualifizierte Unterauftragnehmer einsetzen, bleibt gegenüber dem Kunden jedoch für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich. Besondere Vorgaben zu Zugriffen, Geheimhaltung oder Auftragsverarbeitung werden im Projektvertrag berücksichtigt.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem jeweiligen Vertrag. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen und nachweislich gebundene, nicht stornierbare Fremdkosten sind bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu vergüten.
15. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand; gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt. Änderungen und Ergänzungen sollen in Textform dokumentiert werden. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt von einer unwirksamen Bestimmung unberührt; an ihre Stelle treten die gesetzlichen Vorschriften.